Rechtsgutachten stellt fest: Bauvorhaben Stralsunder Straße 47 ist unzulässig

Ein Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative beim renommierten Greifswalder Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jost v. Glasenapp in Auftrag gegeben hatte, kommt zu dem Schluss, dass das Bauvorhaben in der Stralsunder Straße 47 unzulässig ist.

Das achtseitige Gutachten erläutert sehr detailliert, welche Kriterien bei der Bewertung herangezogen werden und ob sich das Vorhaben in die vorhandene Bebauung einfügt oder nicht. Dabei wird nicht nur auf einzelne Parameter wie Höhe, Geschossigkeit und Grundfläche eingegangen, sondern auch ein Vergleich mit anderen baulichen Anlagen in der Stralsunder Straße gezogen.

Das Gutachten stellt dar, dass durch das Planvorhaben konkrete Verschlechterungen, Störungen und Belastungen der Umwelt bestehen.

„Zudem könnte das Vorhaben aufgrund seiner Vorbildwirkung dazu führen, dass zukünftig andere Bauvorhaben sich an diesem orientieren, und es damit zu einer erheblichen Nachverdichtung der Bebauung in dem in Betracht zu ziehenden Gebiet kommt. Es besteht daher die Gefahr, dass das in Betracht zu ziehende Gebiet durch das hier geplante Bauvorhaben in einer Weise in Bewegung gerät, die auf Grundlage städtebaulicher Aspekte nicht gewünscht ist.

Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass sich nach meiner Einschätzung das geplante Vorhaben in der vorliegenden Form nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung einfügt. Es ist daher aus meiner Sicht gemäß § 34 Abs. 1 BauGB unzulässig.“

(Jost v. Glasenapp, Rechtsanwalt)

Auszug aus dem Gutachten