Stellungnahme der BI Steinbeckervorstadt zum Kompromissvorschlag der Braun & Fehlhaber GbR

Die Bürger*inneninitiative Steinbeckervorstadt nimmt Stellung zum Kompromissvorschlag, den die Braun & Fehlhaber GbR zu ihrem Bauvorhaben in der Stralsunder Straße 47 an die Bürgerschaft adressiert hat. Sie appelliert an Bürgerschaft, die folgenden Aspekte bei der Bewertung des Kompromissvorschlags sowie des Bauvorhabens zu berücksichtigen und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

  1. Zur zukünftigen Entwicklung der Steinbeckervorstadt hat es einen umfangreichen Beteiligungsprozess gegeben, einen offenen, konstruktiven Dialog, in den Menschen hier im Stadtteil viel investiert haben. Der entwickelte Masterplan stellt eine wertvolle Richtungsweisung für den Stadtteil dar. Er ist es wert, dass ihm politisch und im Verwaltungshandeln Bedeutung gegeben wird. Eine Missachtung des Prozesses bedeutet gleichzeitig einen Verlust von Vertrauen gegenüber der Verwaltung.
  1. Die inhaltlichen Widersprüche zum Masterplan gehen weit über den im Kompromissvorschlag aufgegriffenen Punkt der Bauhöhe hinaus: Die Quartiersentwicklung soll konsequente Schritte in Richtung Klimaschutz, soziales Wohnen, lebendiges Zusammenleben und Attraktivität des Viertels gehen. Dem steht das Bauvorhaben in den folgenden Punkten entgegen:
  • Die von Herrn Braun und Herrn Fehlhaber veranschlagten Mieten erfüllen nicht den Anspruch an sozialen Wohnraum, machen aber gleichzeitig einen großen Anteil der neu zu bauenden Wohneinheiten im Stadtteil aus.
  • Im Masterplan ist genau dort, wo nun Stellflächen und Zufahrt zur Tiefgarage beantragt wurden, ein autofreies Quartier geplant. Das Bauvorhaben trägt nichts zu einem verkehrsberuhigten Stadtteil bei.
  • Nutzungskonflikte mit bisherigen kulturellen, touristischen, sportlichen und sozialen Nutzungen am Hafen, die den Stadtteil bedeutsam für Greifswald und die Region machen, sind vorprogrammiert.
  • Die Planungen tragen nichts dazu bei, dem Erhalt von Altbausubstanz gegenüber aufwändigem Neubau den Vorrang zu geben. Stattdessen wird das typische Stadtbild beeinträchtigt und wertvolle historische Bausubstanz zerstört.
  • Im Masterplan festgelegte Klimaschutzaspekte sind in dem Bauvorhaben nicht erkennbar. Es gibt noch nicht ausreichend Informationen darüber, welche Konsequenzen der Bau einer Tiefgarage z.B. für die weitere Trockenlegung von Moorböden und zukünftig erforderliche Vernässungsmaßnahmen hier in der Steinbeckervorstadt hat.
  • Das Vorhaben zeugt von keinerlei Sensibilität für die städtebauliche Situation in diesem Bereich des Stadtteils (Baulinien, 5-Geschossigkeit, Zerstörung von Sichtachsen...). Das Staffelgeschoss ist an dem Standort von allen Seiten kommend vollumfänglich wahrnehmbar. Hinzu kommt die Einschränkung des „Caspar-David-Friedrich-Blicks“ auf die Stadt.
  1. Die im Kompromissvorschlag als einzige bauliche Änderung vorgeschlagene Korrektur der Turmhöhe um zwei Meter nach unten verändert nicht den Charakter und die Kubatur des überdimensionierten Gebäudes. Es ändert sich weder die Grundflächenzahl noch die Grundraumzahl. Die Einschätzungen des vorliegenden Rechtsgutachtens Jost von Glasenapps, die außerdem weit über die Bewertung der Höhe des Gebäudes hinaus gehen, treffen nach wie vor zu: das Bauvorhaben wir als unzulässig eingestuft.
  1. Durch die Form und den Inhalt ihres Schreibens vermitteln die Investoren den Eindruck, dass es ihrerseits keinerlei Gesprächsbereitschaft im Hinblick auf eine wirkliche Neuausrichtung des Bauvorhabens und die Entwicklung des Stadtteils gibt („einmaliges Angebot“). Eine zukunftsweisende und demokratische Stadtentwicklung setzt diese allerdings voraus. Wir wünschen uns eine Gestaltung des Stadtteils mit den Menschen zusammen, die dort wohnen und arbeiten.

Wir hoffen, in aller Kürze dargelegt zu haben, dass viele gute Gründe vorliegen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Verwaltung wiederum hat ausreichend rechtliche Möglichkeiten, keine Baugenehmigung für den derzeitigen Planungsstand zu erteilen. Stattdessen sollte über die Bebauung dieses für Greifswald wichtigen Ortes noch einmal in Ruhe nachgedacht werden, um sie in Einklang mit den Städtebaulichen Zielsetzungen für dieses für die Sicht auf Greifswald prägenden Stadtteils zu bringen.

Weitere Informationen zur Sache finden Sie im offenen Brief der Bürgerinitiative vom August 2020.

Katriona Dannenberg und Tiemo Timmermann für die BI Steinbeckervorstadt
Ines Yitnagashaw für die Altstadtinitiative

Bildquelle: Anlage zur Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0248