Fakten-Check und Erläuterungen zur Darstellung des Bauvorhabens Stralsunder Straße 47 in der Beschlussvorlage vom 8.12.2020

Die Darstellungen in der Beschlussvorlage zu den Gebäudehöhen des geplanten Bauvorhabens sowie der Häuser in seiner Nachbarschaft sind unvollständig, in Teilen nicht hinreichend präzise und somit missverständlich. Dies zeigt die hier vorgelegte nähere Betrachtung, die auch konkrete Zahlenangaben zu Gebäudehöhen und -abständen ergänzt und damit eine faktenbasierte Bewertung des Bauvorhabens ermöglicht.

Fazit: Das geplante Gebäude soll mit 16,2m mehr als doppelt so hoch werden, wie die bisherige Bebauung und würde das höchste Gebäude in der südlichen Steinbeckervorstadt. Weder die geplante 5-Geschossigkeit noch eine 4-Geschossigkeit lassen sich plausibel begründen. Aus den Gebäudehöhen der näheren Umgebung lässt sich schlüssig eine Gebäudehöhe von ca. 10m, allenfalls 12m ableiten. Darüber hinaus sollten weiterhin andere Folgen des Bauvorhabens berücksichtigt werden, wie u.a. die erhebliche Beeinträchtigung des historisch gewachsenen Stadtbildes an zentraler Stelle der Altstadt („Caspar-David-Friedrich-Blick“). Es zeichnet sich ab, dass das geplante Objekt nahezu doppelt so groß dimensioniert ist, wie es angemessen wäre. Eine entsprechende Überarbeitung der Planungen erscheint daher angezeigt.

Faktencheck

Faktencheck zu Beschlussvorlage BV-V/07/0248-0-03