Mitwirkungsverbot: SPD und Grüne fordern Rücktritt von Carola Rex

Wie die Lokalausgabe der Ostsee-Zeitung am 18.08.2020 berichtet, gehört der Immobilien-Firma der CDU-Abgeordneten Carola Rex ein auch mit Flyern zur Auktion beworbenes Grundstück in der Stralsunder Straße. Offensichtlich liegt deshalb ein Mitwirkungsverbot vor: Über den Masterplan muss erneut abgestimmt werden.

Da der Masterplan die Grundlage für einen späteren Bebauungsplan darstellt, der dann die Bebaubarkeit und damit den Wert einen Grundstückes beeinflusst, hätte sich Frau Rex für befangen erklären müssen und weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen dürfen. „Das Mitwirkungsverbot war mir in dem Moment nicht bewusst,“ erklärte sie gegenüber der OZ.

Grüne und SPD fordern den Rücktritt der Abgeordneten, für die CDU-Fraktion sei das lediglich eine Lappalie, die man wegen der Unerfahrenheit der Person entschuldigen könne.

Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Vereidigung ein gedrucktes Exemplar der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Relativ weit vorn, im § 24, ist darin das Mitwirkungsverbot eindeutig geregelt: „(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn sie eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung vertreten, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ Absatz 3 führt weiter aus: „Wer annehmen muss, nach Absatz 1 von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen."

Quellen:
www.ostsee-zeitung.de
www.landesrecht-mv.de