Die Bürgerinitiative Steinbeckervorstadt beobachtet mit Irritation die aktuellen Ereignisse zum Bürgerschaftsmitglied Carola Rex (CDU).
Das Rechtsamt der Stadt Greifswald hat inzwischen festgestellt, dass die Bürgerschaftsabgeordnete Carola Rex rechtswidrig an der Abstimmung zum Masterplan der Steinbeckervorstadt am 2. Juli teilgenommen hat. Sie hat damit gegen das Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V verstoßen, da ihre Firma - die CR-Haus GmbH - selbst ein knapp 1,5 ha großes Grundstück im Stadtteil besitzt. Dieses Grundstück, das im September im Rahmen einer Grundstücksauktion für 1,8 Mio Euro versteigert werden soll, ist mit der aktuell beschlossenen Masterplan-Variante überwiegend kein Bauerwartungsland mehr, obgleich es vom Auktionshaus fälschlich als solches angepriesen wird.
Aufgrund von Rex' rechtswidrigen Verhalten ist der Bürgerschaftsbeschluss zum Masterplan vom 2. Juli ungültig. Dadurch wird die dringend erforderliche Erstellung eines B-Plans für die Steinbeckervorstadt weiter verzögert. Aus Sicht der Bürgerinitiative wird der gesamte bisherige demokratisch geführte Masterplan-Entwicklungsprozess massiv gefährdet. Ohne beschlossenen Masterplan kann kein Bebauungsplan (B-Plan) für den Stadtteil beschlossen werden. Solange kein B-Plan besteht, können Bauanträge im Stadtteil ohne Rücksicht auf die im Masterplan beschlossenen Ziele in einem reinen Verwaltungsakt, ohne öffentliche Beteiligung genehmigt werden.
„Wir begrüßen, dass über Variante 1 des Masterplans am 31. August erneut abgestimmt wird und fordern, dass dann die Ziele des Masterplans so schnell wie möglich in einen B-Plan überführt werden“, so Silke Schnabel von der BI Steinbeckervorstadt.
Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 31.08.2020
Beschlussvorlage BV-V/07/0196-02