Die Beschlussvorlage zum gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag Stralsunder Straße 47 wurde zurückgestellt. Das heißt, dass sie weder in der Ortsteilvertretung, im Bauausschuss noch im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stehen wird. Die im Beschluss genannte zweimonatige Frist, nach der automatisch ein gemeindliches Einvernehmen erteilt wird, gilt nicht für die kreisangehörige Hansestadt.
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag – Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage Stralsunder Straße 47/ Ecke An der Bleiche
Für eine rechtssichere bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung des o.g. Bauvorhabens sind im Rahmen des laufenden bauaufsichtlichen Verfahrens durch die Bauherren weitere Unterlagen beizubringen. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum hier in Rede stehenden Bauvorhaben kann erst nach Abschluss der vollständigen bauplanungsrechtlichen Prüfung der noch beizubringenden Unterlagen abschließend entschieden werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB durch den Hauptausschuss gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zurückgestellt.